Zunehmend ist zu beobachten, dass Unternehmen daran gemessen werden, wie sie die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung verfolgen. Der so genannte CSR-Ansatz (Corporate Social Responsibility) steht hierbei im Mittelpunkt und gehört heute zu den wichtigen Aufgaben einer strategischen Unternehmenspolitik.
Hinter dem CSR-Ansatz steht der Gedanke, dass ein Unternehmen so zu leiten ist, dass es langfristig Bestand hat und weder die ökonomische (Finanz- und Anlagekapital) noch die ökologische sowie
soziale Nachhaltigkeit (Human-, Sozial- und Naturkapital) unberücksichtigt bleibt. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Thematik im Unternehmen fest verankert ist und mittels interner
Strukturen und Verfahren umgesetzt wird.
Über die Freiwilligkeit hinaus bestehen jedoch auch rechtliche Vorgaben. So hat das Europäische Parlament im Frühjahr 2014 die EU-Richtlinie über die Offenlegung Nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen („Corporate Social Responsibility“) durch bestimmte große Unternehmen und Konzerne verabschiedet. Im Herbst 2014 hat auch der Rat der EU mit großer Mehrheit für die neuen Regelungen gestimmt. Spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist sie von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Damit ist sie voraussichtlich erst in Geschäftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, erstmals verpflichtend anzuwenden.
Die Basis für ein systematisches Nachhaltigkeitsmanagement kann beispielsweise die DIN ISO 26000 bilden. Hierbei handelt es sich um einen Leitfaden, der Orientierung und Empfehlungen gibt, wie sich Organisationen jeglicher Art zu verhalten haben, damit sie als gesellschaftlich verantwortlich angesehen werden können. Die DIN ISO 26000 umfasst dabei sieben Kernthemen:
Die DIN ISO 26000 ist jedoch keine zertifizierbare Managementsystem-Norm wie beispielsweise die DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001. Stattdessen beinhaltet sie „erstrebenswerte beispielhafte
Anwendungen“ gesellschaftlich verantwortlichen Handelns von Organisationen.
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