Verbraucher haben nach Art. 33 der REACH-Verordnung das Recht von Lieferanten (Hersteller, Importeure, Händler) von Konsumgütern (bspw. Spielzeuge, Elektrogeräte) Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) zu erhalten. Um diese Anfragen in Zukunft effizienter zu gestalten und das REACH-Verbraucherrecht weiter zu stärken, wurde nun im Rahmen des EU-Projekts LIFE AskREACH unter Beteiligung des Umweltbundesamtes eine Smartphone-App entwickelt. Lieferanten können ihre...