Ziel ist die Beschleunigung insbesondere von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Das Bundeskabinett hat am 19. April das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Der Entwurf sieht verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens vor. Beispielsweise sollen Anlagenbetreiber über die Vollständigkeit der...