Seit dem Ukraine-Krieg stellt sich für viele die Frage der Energie-Versorgungssicherheit. Aufgrund der angespannten Lage hat am 30. März das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe des sogenannten Notfallplans Gas in Kraft gesetzt. Die ersten beiden Stufen dieses Notfallplans setzen auf eigenverantwortliche Maßnahmen der Marktakteure. Erst in der Notfallstufe kann die Bundesnetzagentur mit weitreichenden Maßnahmen in den Markt eingreifen, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs zu sichern. Auf EU-Ebene wird zudem gemeinsam an der Sicherstellung der Versorgungssicherheit und einer künftigen Unabhängigkeit von russischem Gas gearbeitet. Entsprechend eines Vorschlages EU-Kommission sollen künftig die nationalen Gasspeicher der Mitgliedstaaten bis zum 1. November jeden Jahres einen Füllstand von 90 Prozent aufweisen. Die Europäische Kommission hat weiterhin einen befristeten Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft im Rahmen einer Beihilferegelung beschlossen. Nicht nur für den Klimaschutz wird der Ausbau der Erneuerbaren, eine konsequente Senkung des Energieverbrauchs und der schnelle Hochlauf von Wasserstoff also von besonderer Bedeutung sein.
Autorin: Melanie Haase