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Neues KfW-Förderprogramm für Ladepunkte für E-Autos in Wohngebäuden

Gewerbliche Wohngebäudebesitzer können vom neuen KfW-Förderprogramm für Wohngebäude profitieren. Das KfW-Programm 440 "Ladestationen für Elektroautos" startet zum 24. November mit attraktiven Zuschüssen von 900 Euro je Ladepunkt. Auch Unternehmen können diese für ihr Wohngebäude beantragen. Fördervoraussetzungen sind die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber und der Bezug von Ökostrom. Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zielgruppen für das Programm sind Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Gefördert werden neue Wallboxen bis 11 kW Anschlussleistung sowie deren Montage. Der Zuschuss je Ladepunkt beträgt pauschal 900 Euro. Wie bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, bevor die Wallbox bestellt wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Nutzung von Ökostrom. Die Ladepunkte müssen zudem steuerbar durch den Verteilnetzbetreiber sein. Die förderfähigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen werden in einer Liste der KfW vorgehalten. Hersteller sollten sich dort registrieren. Das Programm ist mit 200 Mio. Euro ausgestattet.