Die Bundesregierung hat das Verbot von Einwegkunststoffartikeln beschlossen. Ab 3. Juli 2021 dürfen zahlreiche dieser Artikel dann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Mit der Verordnung sollen Bestimmungen der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie umgesetzt werden. Die Einwegkunststoffverbots-Verordnung setzt konkret Artikel 5 der Richtlinie eins zu eins in nationales Recht um. Unter die Bestimmung fallen etwa Plastikbesteck, Plastik-Wattestäbchen, Strohalme oder Einwegbecher aus Styropor. Der Abverkauf dieser Produkte nächsten Sommer soll dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Ziel der Regelung soll ein nachhaltigerer Umgang mit Ressourcen sowie die Reduzierung der Vermüllung der Umwelt und der Schutz der Meere sein. 2018 wurde vor diesem Hintergrund die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie beschlossen.