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Bundesregierung einigt sich auf Klimaschutzpaket

Am 20.09.2019 wurde vom Bundeskabinett ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erreichung der nationalen Klimaziele 2030 beschlossen.

 

Dazu gehören folgende Punkte:

  • Ab 2021 soll eine zusätzliche CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt werden, hierdurch soll ein zusätzliches Preissignal für die Wärmeerzeugung im Gebäudesektor und von Energie- und Industrieanlagen erreicht werden.
  • Zum Thema Heizung wird deutlich nachgeschärft: Fossil betriebene Heizungen sollen nicht mehr gefördert werden und ab 2026 wird der Einbau solcher Heizungen nicht mehr gestattet sein.
  • Ein Schwerpunkt zur Erreichung der Klimaziele ist der Antriebswechsel bei Pkw und Lkw und die direkte Förderung für Elektroautos, wie auch die steuerliche Förderung von E-Dienstwagen. Anvisiert werden 10 Mio. E-Autos, sowie der Ausbau von ausreichend Ladestationen bis 2030. Bei Lkw soll die Maut nach CO2-Gesichtspunkten differenziert werden.
  • Im Bereich der Industrie sollen die Emissionen um weitere knapp 48 Mio. t CO2 gesenkt werden. Weiterhin wird hierbei eine Selbstverpflichtung vorgeschlagen, nach der die Betriebe die in Energiemanagementsystemen oder Energieaudits empfohlenen geringinvestiven Maßnahmen umsetzen sollen.