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Energiedienstleistungsgesetz: Änderungen passieren Bundestag

Der Bundestag hat das geänderte EDL-G mit nur kleinen Anpassungen gegenüber des im April veröffentlichten Regierungsentwurfs verabschiedet. Die Änderungen betreffen insbesondere die neu eingeführte Bagatellgrenze (500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch), neue Meldepflichten über die Durchführung des Energieaudits (auch für Unternehmen, welche unter die Bagatellgrenze fallen!) und Anforderungen an die Energieauditoren.

 

Nachdem das Gesetz nun den Bundestag passiert hat, wird der Bundesrat am 20. September 2019 über die Änderungen beraten. Das geänderte EDL-G tritt voraussichtlich im Oktober 2019 in Kraft.

 

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